Gestern noch Friday for Future, heute schon Unternehmensalltag
Berichterstattung zur Nachhaltigkeit
06.12.2024 | Artikel von Mischa Towfighi
In den vergangenen Monaten ist die Buchstabenkombination ESG immer häufiger zum Gesprächsthema auf Tagungen und Kongressen geworden und viele Unternehmen und Unternehmer fangen an sich zu fragen, was es damit auf sich hat. In diesem Artikel werden wir Ihnen einen Einblick geben: Was hat ESG mit CSRD zu tun und was bedeuten diese Buchstaben eigentlich?
Wir wollen Sie durch das Dickicht der Corporate Social Responsibility Directive führen, aber auch klar machen, für wen es wichtig ist sich (rasch) mit diesem Thema auseinanderzusetzen, denn nicht nur „die Großen“ sind von dieser Thematik betroffen. Auch auf kleine und mittelständische Unternehmen wird die Umsetzung der EU-Direktive erhebliche Auswirkung haben und Anstrengungen erfordern.
Wie es dazu kam
Die Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie der Europäischen Union hat ihre Wurzeln in der zunehmenden gesellschaftlichen und politischen Forderung nach einer nachhaltigen und umweltbewussten Unternehmensführung.
Die Geschichte der CSR-Richtlinie beginnt bereits in den 2000er Jahren, als das Thema Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung gewann und die EU die Bedeutung von CSR für die europäische Wirt-schaft und Gesellschaft erkannte. Diese Nachhaltigkeitsüberlegungen bezogen sich nicht nur auf die Verantwortung von Unternehmen im finanziellen, sondern auch im sozialen und ökologischen Bereich. So kam es zu dem Kürzel ESG: Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung).
Ein erster wichtiger Meilenstein war die Veröffentlichung des „Greenbook zur CSR“ im Jahr 2001. Hierin wurde von der Europäische Kommission Unternehmen dazu aufgerufen, freiwillig soziale und umweltbezogene Standards umzusetzen. Konkreter wurde diese Aufforderung durch die Einführung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) im Jahr 2014. Hiermit wurden große Unternehmen und Organisationen von öffentlichem Interesse erstmals dazu verpflichtet, Berichte zu sozialen und ökologischen Aspekten, Arbeitnehmerrechten, Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Diversität in ihren Jahresberichten zu veröffentlichen.
Im Jahr 2021 wurde die NFRD durch die weitergehende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) reformiert, die in den kommenden Jahren umgesetzt wird. Diese neue Richtlinie erweitert die Berichtspflichten und umfasst nun mehr Unternehmen, einschließlich kleinerer und mittelgroßer Unternehmen. Sie fordert detailliertere und standardisierte Informationen, um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung sicherzustellen und die Nachhaltigkeitsziele der EU zu erreichen.
Der Irrglaube: „Das betrifft doch nur die Großen“
Die CSR-Richtlinienentwicklung in der EU zeigt den Wandel von freiwilligen Ansätzen hin zu verbindlichen Standards, um Transparenz und Verantwortungsbewusstsein in der Unternehmensführung zu fördern und eine nachhaltige Zukunft zu unterstützen.
Die CSRD findet auf Unternehmen Anwendung, die zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten:
- 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
- EUR 25 Mio. Bilanzsumme
- Umsatzerlöse über EUR 50 Mio.
Nach den KMU-Kriterien handelt es sich hierbei nicht mehr um „mittlere“ Unternehmen, sondern um große Unternehmen. Ist das Unternehmen kapitalmarktorientiert, sind die Schwellenwerte deutlich niedriger (10 Mitarbeiter, 450 TEUR Bilanzsumme und 900 TEUR Umsatz).
Aber aus einem anderen Grund werden sich auch viele KMU mit dem Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen müssen: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). CSRD und LkSG ergänzen sich insofern, als dass das Lieferkettengesetz spezifische menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette fordert, während die CSRD eine umfassendere und detaillierte Nachhaltigkeitsberichterstattung verlangt, in der auch Lieferkettenaspekte berücksichtigt werden müssen.
Mit anderen Worten: wenn ich als KMU ein großes Unternehmen beliefere, muss ich mich (um wettbewerbsfähig zu bleiben) aufgrund des LkSG ebenfalls mit dem CSRD auseinandersetzen, auch wenn mein Unternehmen kleiner als die von der EU vorgegebene Größe ist.
Zudem beginnen auch die Kreditinstitute sich mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Die Motivation der Kreditausschüsse ist einfach: „Kann ich mit der Rückzahlung eines langjährigen Kredites rechnen, wenn mein Kreditnehmer ein Geschäftsmodell verfolgt, das nicht nachhaltig ist?“. Auch wenn dieses Kalkül sich noch im Werden befindet, ist es nicht an Größenklassen gekoppelt.
Wieviel Zeit bleibt mir?
Die CSRD sieht gestaffelte Fristen für die Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten vor. Ziel ist es, Unternehmen schrittweise zur Einhaltung der neuen Standards zu verpflichten, sodass unterschiedliche Unternehmensgrößen ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Berichtssysteme haben.
Hier sind die wichtigsten Fristen im Überblick:
01. Januar 2024
Für Unternehmen, die bereits der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen, ist die CSRD umzusetzen. In der Regel große Unternehmen von öffentlichem Interesse (public-interest entities) mit über 500 Mitarbeitenden. Diese Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte erstmals für das Geschäftsjahr 2024 gemäß den CSRD-Vorgaben erstellen und 2025 veröffentlichen.
01. Januar 2025
Die nächste Stufe betrifft alle großen Unternehmen, die nicht unter die NFRD fallen, aber die oben genannten CSRD-Größenkriterien erfüllen.
01. Januar 2026
Ab diesem Datum gilt die CSRD auch für kleine und mittelgroße börsennotierte Unternehmen (KMUs), sofern sie nicht von der Berichtspflicht befreit sind. Auch hier haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, um die Berichterstattung anzupassen, sodass die ersten Berichte für das Geschäftsjahr 2026 erstellt und 2027 veröffentlicht werden müssen.
01. Januar 2028
Ab diesem Zeitpunkt werden bestimmte außereuropäische Unternehmen, die in der EU tätig sind und einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erzielen, ebenfalls der CSRD unterliegen.
Welchen Zeitplan Kreditinstitute verfolgen und in welchem Umfang Unternehmen vom LkSG betroffen sind bleibt zunächst im vagen und ist sehr von der individuellen Situation eines Unternehmens abhängig.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihren individuellen Bedarf zur Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung analysieren möchten. Gerne laden wir Sie auch zu unseren einschlägigen Veranstaltungen ein.

Ihr Ansprechpartner Mischa Towfighi
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