Outplacement: Eine Win-Win-Situation
auch in herausfordernden Zeiten
09.03.2021 | Artikel von Christian Kersten
Die Corona Pandemie hat zu starken Bremsspuren in der Wirtschaft geführt. Noch ist nicht abzusehen, wie viele Unternehmen nur mit einer Delle im Geschäftsverlauf „davonkommen“ oder einen nachhaltigen Schaden erlitten haben. Aber schon heute ist offensichtlich, dass viele Unternehmen sich mit ihrer Kostenstruktur und konkret mit dem Thema Personalabbau beschäftigen werden. Die angewendeten Werkzeuge wie Kurzarbeit oder finanzielle Unterstützungen durch den Bund haben den Prozess verlangsamt, aber sicherlich nicht gestoppt, und so wird es im Jahr 2021 zu einem substanziellen Stellenabbau in vielen Branchen kommen.
Im Rahmen von betrieblichen Trennungsprozessen wird zunehmend ein Angebot für ein Outplacement (i.d.R. durch Dritte) unterbreitet. Unter Outplacementberatung versteht man die professionelle Hilfe bei der beruflichen Neuorientierung von Mitarbeitern und die Gestaltung eines fairen Trennungsprozesses. Der Schwerpunkt der Dienstleistung liegt auf einer fundierte Standortanalyse der Stärken und Schwächen des Mitarbeiters, um beruflich weiter erfolgreich sein zu können (bei der ANXO verwenden wir dazu das BIP® – Bochumer Inventar zur berufsbezogenen Persönlichkeitsbeschreibung*). Weiterhin werden die Kandidaten gecoached sich professionell zu positionieren – angefangen von einem auf das Profil zugeschnittenen Lebenslauf bis hin zu einer passenden Darstellung in den beruflichen Netzwerken wie z.B. LinkedIn oder Xing. Darüber hinaus können vereinbarte Outplacement Pakete auch noch eine intensive Begleitung in konkreten Bewerbungsprozessen, bis hin zu einem Onboarding in der neuen Position beinhalten.
Sowohl für den betroffenen Mitarbeiter, für das „abgebende“ Unternehmen, als auch für das „aufnehmende“ Unternehmen ergibt sich aus einem solchen strukturierten Transitionsprozess eine Win Situation mit einigen positiven Aspekten:
Mitarbeiter:
Es ist doch klar, dass ein Großteil der betroffenen Mitarbeiter in einem solchen Veränderungsprozess unter Stress stehen. Allein das Gefühl, dass der alte Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht mehr benötigt oder einsparen möchte, kommt für viele immer noch wie ein Schock. Daraus ergeben sich viele Unsicherheiten zur eigenen Persönlichkeit (z.B. Eigenwahrnehmung vs. Fremdwahrnehmung), zur eigenen Positionierung, aber auch zur beruflichen Perspektive. Darüber hinaus gibt es auch Arbeitnehmer, die sich seit vielen Jahre nicht mehr beworben haben und noch konkreter, die seit vielen Jahren (wenn überhaupt schon einmal) die eigene Person verkauft haben. Diesen Menschen einen strukturierten Prozess und eine geeignete Strategie an die Hand zu geben, unter Begleitung durch einen Experten wird diesen Stress reduzieren und gleichzeitig die Chancen für eine erfolgreich abgeschlossene Transition erhöhen.
„Abgebendes“ Unternehmen:
Das abgebende Unternehmen hat im Rahmen eines professionell gestalteten Trennungsmanagements die große Chance, so häufig formulierten Unternehmenswerte, wie „Unsere Mitarbeiter sind das Wichtigste“ mit Leben zu füllen. Auch wenn die wirtschaftlichen Kennzahlen eine Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters nicht mehr zulassen, kann man mit dem Angebot eines Outplacements seinen Respekt gegenüber der Person aufzeigen und gleichzeitig eine konkrete Hilfestellung in der beruflichen Neu-Orientierung geben. Eine solche faire Trennungskultur wird nicht nur bei dem ausscheidenden Mitarbeiter zu einem besseren Gefühl führen (und unter Umständen auch langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden), sondern darüber hinaus auch ein sehr positives Signal an die verbleibende Belegschaft senden. Aus diesem Grund werden die Kosten für das Outplacement immer häufiger vom Unternehmen getragen.
Outplacement ist somit aus beiden Perspektiven ein wertvoller Beitrag für einen gelungenen Veränderungsprozess. Dies hat auch der Gesetzgeber anerkannt und hat kürzlich erst im Jahressteuergesetz die Steuerbefreiung von Outplacementberatungsleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2020 beschlossen. Danach wird die vom Arbeitgeber veranlasste und finanzierte Beratung für die Verbesserung der künftigen Jobfähigkeit für ausscheidende Mitarbeiter im neuen § 3 Nr. 19 EStG steuerlich nicht mehr als geldwerter Vorteil behandelt.
Ein wichtiges Kriterium zur Auswahl eines geeigneten Outplacement Anbieters ist die Berufs- und insbesondere auch die Führungserfahrung des Beraters. Um in dem gesamten Themenkomplex der Positionierung (Format, Präsentation und Auftritt) adäquat zu beraten, ist es unerlässlich für einen längeren Zeitraum selbst die Entscheidungen zur Personalauswahl getroffen zu haben. Nur das versetzt den Berater in die Position, bei der beruflichen Neu-Orientierung den richtigen Weg einzuschlagen bzw. bei Bewerbungen „den richtigen Ton zu treffen“.
*BIP: Bochumer Inventar zur Persönlichkeitsbeschreibung
Die ANXO nutzt im Rahmen Ihres Outplacement Angebots seit vielen Jahren das BIP als Basis zur Standortanalyse der Stärken und Schwächen. Der Online Test liefert in 14 Dimensionen eine valide Aussage zur eigenen Persönlichkeit (berufsbezogen) und darüber hinaus den Vergleich zu mehr als 22.000 Personen in der Grundgesamtheit oder einer Anzahl von getesteten Personen in der relevanten Berufsgruppe.